Nachhaltigkeitsanforderung an Lieferanten
der Motorenfabrik Hatz GmbH & Co. KG und der Hatz Components GmbH (nachfolgend „Hatz“ genannt)
Um die Lesbarkeit und Verständlichkeit des Textes zu gewährleisten, wird auf eine gendergerechte Sprache verzichtet.
Anwendungsbereich
Die folgenden Nachhaltigkeitsanforderungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Hatz und ihren Lieferanten. Diese haben in ihrem wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Handeln die Nachhaltigkeitsanforderungen einzuhalten, und – soweit dies für die jeweilige Geschäftstätigkeit relevant ist – die Anforderungen in den eigenen Richtlinien und Abläufen widerzuspiegeln. Darüber hinaus sind unsere Lieferanten in angemessener Form aufgefordert, sich für die Einhaltung dieser Anforderungen bei ihren Lieferanten und entlang der Lieferkette einzusetzen. Die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderung ist die Basis für eine langfristige Kooperation sowie für wiederkehrende Beauftragungen.
Wirtschaftliches Handeln
Vermeidung von Interessenkonflikten
Hatz trifft jegliche geschäftsbezogene Entscheidungen auf Grundlage sachlicher Kriterien und nicht auf Grundlage von privaten Interessen oder Beziehungen. Das gleiche erwartet sie von ihren Lieferanten.
Anti-Korruption
Hatz tritt gegen jede Art von Korruption ein und toleriert keine Verstöße. Dementsprechend erwartet Hatz auch von ihren Lieferanten, keine Form von Korruption oder Bestechung zu dulden oder sich in irgendeiner Weise darauf einzulassen, einschließlich gesetzeswidriger Zahlungsangebote oder ähnlicher Zuwendungen zur Beeinflussung von Entscheidungsfindungen. Jedweder persönliche Vorteil als Gegenleistung für eine Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr darf weder angenommen, angeboten, gefordert, versprochen, gewährt noch gebilligt werden, sofern sie mit der Absicht geleistet werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei der die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu beeinträchtigen.
Kartell- und Wettbewerbsrecht
Hatz erwartet von ihren Lieferanten die Einhaltung der geltenden Gesetze des nationalen Kartell- und Wettbewerbsrechts. Sie treffen insbesondere keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, Unterlieferanten oder Kunden und missbrauchen keine möglicherweise gegebene marktbeherrschende Stellung. Unlautere Verhaltensweisen sind zu unterlassen.
Finanzielle Verantwortung
Der Lieferant verpflichtet sich, alle geschäftlichen Vorgänge in seiner Buchführung nach Maßgabe festgelegter Verfahren und Prüfungsgrundsätze und allgemein anerkannter Grundsätze der Rechnungslegung auszuweisen. Diese Aufzeichnungen beinhalten die notwendigen Informationen über die jeweiligen Transaktionen.
Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen
Unsere Lieferanten haben die Einhaltung der relevanten länderspezifischen Gesetze und Verordnungen zu gewährleisten. Weiterhin ist der Lieferant aufgefordert, die geltenden Importbeschränkungen sowie Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen von Waren, Dienstleistungen und Informationen einzuhalten.
Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit
Der Lieferant verpflichtet sich, bezüglich des Schutzes geschäftlicher und privater Informationen den angemessenen Erwartungen seines Auftraggebers, der Zulieferer, Kunden, Verbraucher und Arbeitnehmer gerecht zu werden. Der Lieferant hat bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit und die behördlichen Vorschriften zu beachten.
Ökologisches Handeln
Umweltschutz und Energieeffizienz
Umweltschutz ist ein fester Bestandteil der nachhaltigen Hatz-Unternehmenskultur. Aus diesem Grund wird von allen Lieferanten erwartet, dass auch sie Gefahren für die Umwelt minimieren, mit natürlichen Ressourcen schonend umgehen und sich an die jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze und Regelungen halten. Es wird zudem erwartet, dass der Lieferant an der kontinuierlichen Verbesserung seiner energie- und umweltrelevanten Prozesse und Produkten arbeitet, idealerweise durch den Nachweis geeigneter Managementsysteme zum Umweltschutz und zum Energiemanagement. Es sollte der Einsatz von erneuerbarer Energie stetig ausgebaut werden.
Nachhaltiges Ressourcenmanagement
Unsere Lieferanten stehen in der Pflicht, verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen zu wirtschaften und zu einem achtsamen Verbrauch von Energie, Wasser und Brennstoffen beizutragen.
Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
Schädliche Bodenveränderungen, Gewässer- und Luftverunreinigungen, Lärmemissionen sowie übermäßigen Wasserverbrauch hat der Lieferant zu unterlassen, wenn dies die Gesundheit von Personen schädigt, die natürlichen Grundlagen zur Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigt oder den Zugang von Personen zu einwandfreiem Trinkwasser oder Sanitäranlagen verhindert.
Land-, Wald- und Wasserrechte, Zwangsräumung
Hatz erwartet von ihren Lieferanten, sich für eine verantwortungsvolle Regulierung von Eigentums-, Besitz- und Nutzungsrechten an Land, Fischgründen und Wäldern auszusprechen, damit eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung gefördert wird, die zur Beseitigung von Armut und Ernährungsunsicherheit und zu verantwortungsvollen Investitionen beiträgt.
Wir erwarten von unseren Lieferanten alle geltenden gesetzlichen Vorgaben zu Land-, Wald- und Wasserrechten sowie zu Zwangsräumungen einzuhalten, die in Bezug zu den vom Welternährungsausschuss der Vereinten Nationen im Mai 2012 einstimmig beschlossenen „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“ stehen.
Wasserverbrauch, Wasserqualität und Wasserwirtschaft
Wir erwarten von unseren Lieferanten die Beeinträchtigungen der Wasserqualität auf das unabdingbare Mindestmaß zu reduzieren, eine gute Wasserqualität im bestmöglichen Maximalmaß zu fördern und den Verbrauch von Wasser so gering wie möglich zu halten und Gewässer und Grundwasser nicht zu verschmutzen. Abwasser ist vor der Einleitung oder Entsorgung zu typisieren, zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Zusätzlich sollten Maßnahmen eingeführt werden, um die Erzeugung von Abwasser zu reduzieren.
Umgang mit Konfliktmaterialien
Für die Konfliktmineralien Zinn, Wolfram, Tantal und Gold sowie für weitere Rohstoffe wie Kobalt hat der Lieferant, Prozesse in Übereinstimmung mit den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, (Organisation for Economic Cooperation and Development, OECD) für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, zu etablieren.
Bei der Auswahl von Produkten und beim Kauf von Komponenten ist durch angemessene Sorgfaltspflicht sicherzustellen, dass für Hatz ausschließlich Rohstoffe verwendet werden, die aus geprüften Hütten bzw. Schmelzen stammen.
Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen
Der Anfall von Abfall muss in der gesamten Wertschöpfungskette des Lieferanten hindurch so gering wie möglich gehalten werden. Chemikalien oder andere Materialien, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zu ermitteln. Bei der Handhabung, Sammlung, Lagerung und Beförderung, sowie beim Recycling, der Wiederverwendung und bei der Entsorgung dieser Abfälle, ist stets die Sicherheit zu gewährleisten.
Quecksilber ist im Einklang mit den Verboten des Übereinkommens von Minimata vom 10. Oktober 2013 zu verwenden und persistente organische Schadstoffe im Einklang mit dem Stockholmer Übereinkommen vom 23. Mai 2001 in der aktuellen Fassung.
Soziales Handeln
Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion
Gleichberechtigung, Vielfalt und Inklusion sind fest in unserem Unternehmensleitbild, in den Geschäftsprozessen und der Führungskultur, verankert. Wir setzen uns dafür ein, dass sich die vorhandene Vielfalt unserer Gesellschaft auch im Arbeitsumfeld widerspiegelt, dies wertgeschätzt und als Bereicherung verstanden wird. Dies ist auch unsere Erwartung an die Lieferanten.
Diskriminierung, Belästigung, Frauenrechte
Unsere Lieferanten haben sicherzustellen, dass jegliche Form der Diskriminierung, Ausschließung oder Bevorzugung, die aufgrund ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Religion, politischer Meinung, nationaler Abstammung, Zugehörigkeit zu Minderheiten und sozialer Herkunft unterlassen wird. Das Arbeitsumfeld muss frei von Belästigungen sein. Es ist ein soziales Umfeld zu fördern, welches den Respekt jedes Einzelnen sicherstellt und allen Mitarbeitern Chancengleichheit bietet.
Wir verurteilen jede mit dem Geschlecht begründete Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung, die zur Folge oder zum Ziel hat, dass die auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau gegründete Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Frau beeinträchtigt oder vereitelt wird.
Menschenrechte, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Unsere Lieferanten verpflichten sich zur Einhaltung der Menschenrechte nach der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen und respektieren und unterstützen die Prinzipien des „United Nations Global Compact“. Diese verlangen von Unternehmen, innerhalb ihres Einflussbereichs einen Katalog von Grundwerten anzuerkennen, zu unterstützen und in die Praxis umzusetzen.
Hatz erwartet die Einhaltung der jeweils geltenden nationalen Arbeitnehmerrechte und die Anerkennung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) etablierten Rechte. Zudem hat der Lieferant die Arbeitnehmerrechte in Bezug auf Vereinigungsfreiheit sowie national geltende Standards und Richtlinien hinsichtlich Vergütung und Arbeitszeiten zu achten.
Unsere Lieferanten haben die national geltenden Regeln zur Arbeitssicherheit und zum Schutz der Gesundheit einzuhalten. Im Zuge dessen haben sie Maßnahmen – beispielsweise in Form von Schulungen – zu treffen, um die Arbeitssicherheit zu verbessern, Berufskrankheiten vorzubeugen und Gesundheits- bzw. Unfallrisiken weitestgehend zu minimieren. Unser Lieferant gewährleistet seinen Mitarbeitern stehts den Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge und ermöglicht den Zugang zu sauberen sanitären Einrichtungen.
Koalitionsfreiheit
Hatz erkennt das Recht von Erwerbstätigen an, Arbeitnehmervertretungen zu bilden und Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen. Der Lieferant muss seinen Mitarbeitenden das Recht zum Zusammenschluss in Gewerkschaften wahren. Gründung, Beitritt und Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft dürfen nicht als Grund für ungerechtfertigte Diskriminierungen oder Vergeltungsmaßnahmen genutzt werden. Gewerkschaften müssen sich frei und in Übereinstimmung mit dem Recht des Beschäftigungsortes betätigen dürfen. Dies umfasst das Streikrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen.
Kinderarbeit
Hatz beschäftigt keine Kinder und fordert grundsätzlich auch von Ihren Lieferanten, jegliche Art von Kinderarbeit zu unterlassen. Es sind vom Lieferanten in jedem Fall alle geltenden nationalen Richtlinien zu beachten und einzuhalten. Insbesondere, das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation) sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation) sollen als Maßstab gelten und beachtet werden.
Zwangsarbeit
Weiter verpflichtet sich der Lieferant, keine Form von Zwangsarbeit bzw. erzwungener Arbeit zuzulassen.
Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern
Unsere Lieferanten respektieren die Rechte von Minderheiten und der indigenen Bevölkerung und achten darauf, welchen Einfluss ihre Unternehmenstätigkeit und die ihrer Geschäftspartner auf die Menschenrechte dieser Gruppen hat.
Ethische Rekrutierung
Der Bewerbungs- und Einstellungsprozess des Lieferanten ist gemäß den gesetzlichen und behördlichen Bedingungen ethisch, nachhaltig, transparent und respektvoll gestaltet. Eine ausführliche Vorgehensweise ist in dementsprechenden dokumentierten Informationen des Lieferanten klar zu regeln.
Entgelt, Arbeitszeiten
Das Entgelt für reguläre Arbeitsstunden und Überstunden muss dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn oder den branchenüblichen Mindeststandards entsprechen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer klare, detaillierte und regelmäßige schriftliche Informationen über die Zusammensetzung ihres Entgelts erhalten. Die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit und Pausenzeiten sind strikt zu befolgen.
Private oder öffentliche Sicherheitskräfte
Der Lieferant unterlässt den Einsatz von Sicherheitskräften, wenn aufgrund mangelnder Anleitung oder Kontrolle die Gefahr von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, Verletzung von Leib und Leben oder Beeinträchtigung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit bestehen könnte.
Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen
Es ist Ziel von Hatz, in Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten sicherzustellen, dass unsere Anforderungen in der gesamten Lieferkette nachhaltig umgesetzt werden. Wir erwarten daher von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, mit Nachdruck hinzuwirken, dass die Grundsätze und Anforderungen dieser Nachhaltigkeitsanforderungen auch bei Unterlieferanten Beachtung finden.
Bei Verdacht auf Verstöße gegen die Anforderungen z. B. negative Medienberichte, Hinweise durch Mitarbeiter etc., behält sich Hatz vor, nähere Auskünfte über entsprechende Sachverhalte zu verlangen und Audits durchzuführen, um diesen Verdacht auszuschließen oder ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten.
Hält der Lieferant Regelungen unserer Nachhaltigkeitsanforderungen nicht ein, so wird dies von uns als wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses und der Vertragsgrundlagen gewertet. In diesen Fällen behalten wir uns daher das Recht vor, den mit dem Lieferanten vereinbarten Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen.